Haftpflichtschäden in den Ferien

Willkommen in der Pension Havelbucht

 

Der Sommer ruft – es heißt bald wieder „ab in den Urlaub“.
Aber warum immer in die Ferne schweifen? Schließlich liegt das Gute mitunter nah. Schloss Sanssouci, der Berliner Reichstag und das Brandenburger Tor – Brandenburg und Berlin sind immer einen Besuch wert.
Wer sich als Tourist in deutschen Städten bewegt, muss sich aber im Klaren darüber sein, dass gewisse Risiken immer mit in den Urlaub fahren.

Denn es gilt auch in den Ferien die Maxime, dass Schäden ersetzt werden müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Personen- oder Sachschäden handelt – laut § 823 BGB muss der Verursacher haften. Wer mit dem Auto im Straßenverkehr unterwegs ist und sich durch den Großstadtrummel quält, kann sich auf den Schutz der Kfz-Haftpflicht verlassen.

Bei der Besichtigungstour zu Fuß oder mit dem Rad sieht die Situation anders aus. Hier bleiben Reisende schnell auf den Schadenersatzforderungen sitzen, wenn sie nicht gerade über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Damit lassen sich die Folgen, beispielsweise einer überfahrenen roten Ampel oder von Unfällen mit anderen Radfahrern, decken. Ein Punkt, den viele Verbraucher aber immer wieder vergessen, ist die Haftung für Mietsachen. Hier leistet nicht jede Haftpflicht automatisch. Vor dem Trip nach Brandenburg und Berlin lohnt es sich, noch einen Blick in die Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung.